Die allgemeine Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September.
Bei der Vorstellung des Kindes in der Direktion sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder eines Elternteiles
3. Sozialversicherungsnummer des Kindes
4. Meldezettel
5. Übergangsportfoliomappe des Kindergartens
6. Taufschein des Kindes (wenn vorhanden)
7. Dekret über die Vormundschaftsbestellung (wenn zutreffend)
8. Das Anmeldeformular für die Einschreibung finden sie nebenstehend.
9. 1 Passfoto
Bei der Vorstellung des Kindes in der Direktion sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder eines Elternteiles
3. Sozialversicherungsnummer des Kindes
4. Meldezettel
5. Übergangsportfoliomappe des Kindergartens
6. Taufschein des Kindes (wenn vorhanden)
7. Dekret über die Vormundschaftsbestellung (wenn zutreffend)
8. Das Anmeldeformular für die Einschreibung finden sie nebenstehend.
9. 1 Passfoto
Die Schuleinschreibung wird im Jänner 2025 stattfinden.